{"id":7,"date":"2024-10-15T16:50:48","date_gmt":"2024-10-15T16:50:48","guid":{"rendered":"https:\/\/riedersheim.de\/wordpress\/?page_id=7"},"modified":"2024-10-15T16:51:44","modified_gmt":"2024-10-15T16:51:44","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/riedersheim.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung des Sch\u00fctzenvereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u201eAlmenrausch und Edelwei\u00df Riedersheim\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>\u00a7 1 &#8211; Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/a><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAlmenrausch und Edelwei\u00df Riedersheim\u201c. Er soll In das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt der Verein den Namenszusatz \u201ee.V.\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein hat seinen Sitz in Riedersheim, Gemeinde Bockhorn.<\/p>\n\n\n\n<p>Er ist Mitglied des BSSB und erkennt dessen Satzung an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 &#8211; Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein will seine Mitglieder zu gemeinschaftlichen Schie\u00df\u00fcbungen mit Sportwaffen vereinigen und das sportliche Schie\u00dfen f\u00f6rdern und pflegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Neben den sportlichen Zielen ist der Verein auch an der Pflege des heimatlichen Brauchtums und der Erhaltung der Dorfgemeinschaft interessiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Er ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 &#8211; Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 &#8211; Aufnahme von Mitgliedern<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Gesuche um Aufnahme sind schriftlich an die Vorstandschaft zu richten.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Minderj\u00e4hrigen ist die schriftliche Zustimmung des\/der Erziehungsberechtigten erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft.<\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>\u00a7 5 &#8211; Ende der Mitgliedschaft<\/strong><\/a><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Austritt kann zwei Monate vor Jahresende durch schriftliche Erkl\u00e4rung der Vorstand\u00adschaft gegen\u00fcber erfolgen und wird zum Ende des Kalenderjahres wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen den Ausschluss kann Berufung zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.&nbsp;<strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 &#8211;&nbsp;&nbsp;Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und von den Einrichtungen des Vereins Gebrauch zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Mitglieder unterliegen der Vereinssatzung und verpflichten sich zur Mitarbeit und zur Erf\u00fcllung aller Aufgaben aus dieser Mitgliedschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, k\u00f6nnen von der Vorstandschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 &#8211; Beitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, dessen H\u00f6he von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres voll zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Ehrenmitglieder sind von jeder Beitragszahlung befreit.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 &#8211; Verwendung der Vereinsmittel<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Einnahmen des Vereins dienen zur Bestreitung des anfallenden Vereinsaufwandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus diesen Mitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 &#8211; Organe des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<p>1) die Vorstandschaft<br>2) die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Vorstandschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorstandschaft besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp;1. und 2. Vorstand<br>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp;1. und 2. Kassier<br>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp;1. und 2. Schriftf\u00fchrer<br>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp;1. Sportleiter<\/p>\n\n\n\n<p>Der 1. und 2. Vorstand sind Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie vertreten die Gesellschaft gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsbefugnis des 2. Vorstandes wird im Innenverh\u00e4ltnis jedoch beschr\u00e4nkt auf den Fall der Verhinderung des 1. Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder der Vorstandschaft werden mit einfacher Stimmenmehrheit in der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur n\u00e4chsten g\u00fcltigen Wahl im Amt.<\/p>\n\n\n\n<p>Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie wird vom 1. Vorstand durch pers\u00f6nliches Anschreiben der Mitglieder, unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung, einberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einladung hat mindestens eine Woche vorher zu erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Antr\u00e4ge m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie mindestens 2 Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorstand eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Satzungs\u00ad\u00e4nderung ist eine \u00be &#8211; Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Stimmberechtigt sind Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber den wesentlichen Verlauf der Versammlung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist Protokoll zu f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt 2 Mitglieder f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren als Kassenpr\u00fcfer. Sie haben \u00fcber die j\u00e4hrliche Kassenpr\u00fcfung der Mitgliederver\u00adsammlung Bericht zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit durch die Vorstandschaft einberufen werden. Sie kann auch auf Antrag von mindestens der H\u00e4lfte aller stimm\u00adbe\u00adrechtigten Mitglieder einberufen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung finden die Bestimmungen \u00fcber die ordentliche Mitgliederversammlung sinngem\u00e4\u00df Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Organe des Vereins \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 &#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein kann nur durch Beschluss einer eigens hierzu einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum Beschluss ist eine \u00be &#8211; Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Bockhorn, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwalten und zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte jedoch nach Aufhebung des Vereins innerhalb der darauf folgenden f\u00fcnf Jahre ein neuer Sch\u00fctzenverein in Riedersheim gegr\u00fcndet werden, ist die Gemeinde Bockhorn verpflichtet, das Verm\u00f6gen an diesen Verein abzutreten, sofern dieser gemeinn\u00fctzige Zwecke verfolgt und diese Satzung anerkennt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die vorliegende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 16.11.2002 angenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Riedersheim, 27.11.2002&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Sch\u00fctzenvereins \u201eAlmenrausch und Edelwei\u00df Riedersheim\u201c \u00a7 1 &#8211; Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eAlmenrausch und Edelwei\u00df Riedersheim\u201c. 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